Viele Erwachsene fragen sich: Dürfen wir auch mal auf die Hüpfburg?
Die Antwort lautet leider: Nein. Hüpfburgen sind laut gesetzlicher Vorschrift ausschließlich für Kinder bis maximal 14 Jahre zugelassen. Diese Regelung dient in erster Linie der Sicherheit aller Nutzerinnen und Nutzer.
Warum ist das so?
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Hüpfburgen bestimmten Anforderungen in Bezug auf Belastbarkeit und Nutzungszweck entsprechen müssen. Erwachsene sind aufgrund ihres höheren Körpergewichts und ihrer Größe nicht für die Nutzung von Standard-Hüpfburgen zugelassen.
Belastbarkeit & Maximalgewicht
Jede Hüpfburg ist nur bis zu einem festgelegten Maximalgewicht freigegeben. Wird dieses überschritten, können Schäden am Material entstehen, die zu Unfällen oder Verletzungen führen können.
Punktuelle Überlastung = höheres Risiko
Entscheidend ist auch, dass sich das Gewicht der spielenden Kinder möglichst gleichmäßig verteilt. Wenn ein einzelner Punkt – beispielsweise durch das Gewicht eines Erwachsenen – überlastet wird, steigt das Risiko, dass die Hüpfburg beschädigt wird oder an Stabilität verliert. Das betrifft auch tragende Nähte oder die Oberfläche, die durch punktuelle Belastung schnell in Mitleidenschaft gezogen werden können.
Fragen?
Wir helfen gerne weiter – z. B. bei Nutzungshinweisen, Aufsicht & Sicherheit oder der passenden Auswahl.